Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich das Recht Schriftliche Anfragen beim Senat einzureichen, über die Fraktion Anträge zu stellen und Reden im Parlament zu halten.

 

Mit einer Schriftlichen Anfrage kann ich dem Berliner Senat konkrete Fragen zu meinen Themen stellen – zum Beispiel zum Klimaschutz oder zu meinem Bezirk Lichtenberg. Der Senat ist verpflichtet, diese Fragen innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu beantworten.

 

Dieses Instrument ist ein wichtiges Mittel der parlamentarischen Kontrolle: Es hilft mir, Informationen zu sammeln, Missstände aufzudecken und politische Entscheidungen nachvollziehbar zu machen. Die Antworten werden öffentlich dokumentiert, sodass auch die Bürger:innen oder Initiativen erfahren können, was in der Verwaltung passiert.

 

Anträge und Gesetzentwürfe entwickle ich häufig gemeinsam mit anderen Mitgliedern unserer Fraktion, den Fraktionsreferent*innen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen. Die Themen ergeben sich aus aktuellen politischen Entwicklungen, Beschlüssen der Landespartei oder Anregungen aus den Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen). Zunächst werden die Entwürfe in den zuständigen Arbeitskreisen der Fraktion diskutiert und bei Bedarf weiter ausgearbeitet. Nach dem Beschluss durch die gesamte Fraktion wird der Antrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Ein neu eingereichter Antrag wird automatisch auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung zur Einbringung gesetzt. Von dort aus erfolgt die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse, wo der Antrag beraten und abgestimmt wird. Nach Abschluss der Ausschussberatungen in allen betroffenen Ausschüssen gelangt der Antrag mit einer Beschlussempfehlung zurück ins Plenum zur finalen Abstimmung. Sowohl bei der Einbringung als auch bei der abschließenden Beratung im Plenum des Abgeordnetenhauses besteht die Möglichkeit zur Rede.

Jede Fraktion kann – abgesehen von der Aktuellen Stunde und der Fragestunde – bis zu drei Tagesordnungspunkte zur Beratung anmelden. Daher werden nicht alle eingebrachten Anträge auch tatsächlich im Plenum behandelt.

SCHRIFTLICHE ANFRAGEN

 

 

ANTRÄGE

 

 

REDEN

SCHRIFTLICHE ANFRAGEN

 

 

ANTRÄGE

 

 

REDEN

 

SCHRIFTLICHE ANFRAGEN

 

 

PERSÖNLICHE ERKLÄRUNGEN